Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht bietet ein breites Spektrum an Problemen und
Betätigungsfeldern für den Rechtsanwalt. Es unterteilt sich hauptsächlich in das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, die Verkehrsordnungswidrigkeiten,
das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.
Verkehrsstrafrecht
Meine persönliche Leidenschaft gilt dem Verkehrsstrafrecht.
Im Bereich der Verkehrsstraftaten suchen mich Mandanten in meiner Kanzlei
vorrangig auf, um von mir Hilfe und professionelle Unterstützung durch eine kompetente und sachgerechte Verteidigung bei folgenden Tatvorwürfen bzw. Straftatbeständen zu erhalten:
Welche Rechtsfolgen drohen Ihnen bei einer Verkehrsstraftat?
Grundsätzlich drohen Ihnen bei einer Verurteilung Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe. Sie müssen zudem mit einem Fahrverbot (§ 44 StGB) rechnen. Im schlimmsten Fall droht Ihnen die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis (§§ 69 ff. StGB) verbunden mit der Verhängung einer Sperrfrist, die es zu verhindern gilt. Insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis kann schnell zu einem Verlust des Arbeitsplatzes führen und damit auch zu einer Existenzgefährdung oder einem Existenzverlust.
Verkehrszivilrecht / Unfallsachen
Zum Verkehrszivilrecht gehören hauptsächlich die Verkehrsunfälle. Beteiligt sein können Sie an einem Verkehrsunfall als Fahrer eines Personenkraftwagens, Lastkraftwagens oder Motorrades/Zweirades, als Fußgänger, Fahrradfahrer, als Kind, Jugendlicher oder als Erwachsener, als Geschädigter mit einem Personenschaden und/oder Sachschaden, mit Vermögensschäden, Dauerschäden, Zukunftsschäden u.a.. Es gibt auch Verkehrsunfälle, an denen Tiere beteiligt sind und die zu einer Haftung oder einem Schadenersatzanspruch führen können.
Eine besondere Problematik bieten die neumodernen Varianten der Teilnahme am Straßenverkehr mittels Pedelec, Segway, Waveboard, E-Bike, E-Scooter etc..
Jede Konstellation aus Schädiger und Geschädigtem birgt ihre eigene Herausforderung und macht eine individuelle Beurteilung der Sach- und Rechtslage erforderlich. Hierbei wie im Allgemeinen gilt: Kein Fall ist wie der andere.
Wissen Sie, welche Art von Schadenersatz Ihnen zustehen kann und wie sich dieser berechnet?
Ich berate und vertrete Sie hierbei gern zu folgenden Themen: Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Erwerbsschaden, Gewinnausfall, Reparaturkosten, Wertminderung Ihres Fahrzeuges, Wiederbeschaffungsaufwand beim Totalschaden, Abzug neu für alt, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Unkostenpauschale, Erstattung von Zuzahlungen zu ärztlichen und medizinischen Behandlungen, sonstigen Aufwendungen, Fahrtkosten, Verjährung usw..
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten vertrete ich tagtäglich in meiner Kanzlei:
Ich vertrete Sie bereits im Anhörungsverfahren, lege gegen einen Bußgeldbescheid für Sie Einspruch ein, beantrage Akteneinsicht in die Bußgeldakte oder Behördenakte, stelle für Sie einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens oder vertrete und verteidige Sie in einem Hauptverhandlungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht. Wenn es nötig ist, hole ich für Sie ein Privatgutachten ein oder vertrete Sie auch in einem Rechtsmittelverfahren.
Sie erhalten bei mir Auskunft und Beratung zum Ablauf des Bußgeldverfahrens und zu den möglichen Folgen wie: Fahrverbot, Fuhrverbot, Geldbuße, Verwarnung und Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister, zur Kostentragungspflicht des Halters und Besonderheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Verkehrsverwaltungsrecht
Auf dem Gebiet des Verkehrsverwaltungsrechts finden Sie bei mir Hilfe, wenn es z.B. um die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU), die Entziehung oder Androhung der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde, die Anordnung eines Fahrtenbuches oder die Auferlegung behördlicher Abschleppkosten geht.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die aus den Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber resultierenden Probleme.
Ich stehe Ihnen als auch auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin für die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen außergerichtlich und gerichtlich zur Seite und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer. Es ist wichtig, sein Gegenüber genau zu kennen.
Sie erhalten bei mir fundierten rechtlichen Rat und professionelle Unterstützung insbesondere bei folgenden Themen:
Soweit Sie eine rechtliche Beratung oder Vertretung wünschen, freue ich mich, wenn Sie sich mit meinem Sekretariat in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Bei einem persönlichen Gespräch werde ich mit Ihnen die Sach- und Rechtslage sowie die Erfolgsaussichten erörtern und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
- § 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs
- § 315b StGB - gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr
- §§ 223, 229 StGB - fahrlässige Körperverletzung
- § 222 StGB - fahrlässiger Tötung
- § 142 StGB - unerlaubte Entfernen vom Unfallort
- § 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
- §§ 315c, 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr, Trunkenheitsfahrt
- § 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 316 StGB - Fahren unter Drogeneinfluss
- § 240 StGB - Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr
- § 315d StGB - Illegales Kraftfahrzeugtrennen und Rasen im Straßenverkehr
- § 142 StGB - unerlaubte Entfernen vom Unfallort Fahrerflucht
- § 21 StVG - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
- § 268 StGB - Fälschung technischer Aufzeichnungen